Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit Ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren? Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich.

Wie geht das?

Unsere Prüfingenieure überprüfen für Sie vor Ort die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstellen Ihnen ggf. eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.

Für welche Fahrzeuge ist die 9. Ausnahme­verordnung zur StVO anwendbar?

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
  • für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung hat.

Technische Voraussetzungen:

Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss über ein ABS-System verfügen. Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens sechs Jahre alt sein und müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie »L« für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen. Der Anhänger muss laut seiner Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.

Lesen Sie mehr im Tempo-100-Flyer der KÜS (PDF).

Der Tempo-100-Rechner

Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mittels des Tempo-100-Rechners der KÜS bestimmen.